DIEWE WHEELS

Hoher Anspruch verpflichtet                                                                                                       www.diewe.ch

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Ihr Vertragspartner ist: Rebetec GmbH,  Mellingerstrasse 63, 5400 Baden, Schweiz.

II. Vertragsschluß

1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sonder einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons "Bestellen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestel-lung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Der Kaufvertrag kommt erst mit einer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande. Wir speichern Ihre Bestelldaten. Ihre Bestelldaten können sie in unserem Kunden Login Bereich einsehen.

2. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken. Die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

III. Zahlung

1. Rechnungen an Endverbraucher sind generell im vorraus fällig (Vorkasse). Dies gilt auch bei Erstbestellungen durch Wiedervekäufer. Danach ist der Rechnungensbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. Der Auftragnehmer behält sich andere Liefer- und Zahlungsbedingungen vor.

 

IV. Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisses des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner vorzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leiste.

2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. Lieferung

1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

2. Gewährleistung und Kundendienst Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter info@rebetec.com oder telefonisch Tel. +49 (0)44 500 42 24

3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Teillieferungen sind in zumutbarer Form zulässig. Versandkosten entstehen nur bei der Erstlieferung.

4. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

5. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleibt unberührt.

6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung der Ware ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seinen Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

VI. Widerrufsbelehrung

1. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Rebetec GmbH

Riedgrabenstrasse 5

CH-8153 Rümlang


 

2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nicht für:
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung gilt nicht wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer).

VII. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (bei Waren 24 Monate, bei Dienstleistungen 1 Monat).

2. Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Rebetec GmbH kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht von Rebetc GmbH, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

3. Ist die Ware bereits gebraucht worden, kann durch bei Abnutzung oder unsachgemäßer Nutzung der Ware nach Rücksendung eine Wertminderung festgestellt werden, die mit einem Rückerstattungsbetrag des Kaufpreises verrechnet wird.

4. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

5. Liefert Rebetec GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

6. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Rebetc GmbH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderandfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 5%.

VIII. Urheberrecht, Copyright

COPYRIGHT
Der Inhalt sämtlicher Webseiten von Rebetec GmbH sind urheberrechtlich geschützt (Texte, Bilder, Grafiken sowie HTML, Java, Flash-Quellcodes u.a.) Das Kopieren sowie Vervielfältigen von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der Firma Rebetec GmbH. Bei Zuwiderhandlung werden wir umgehend die rechtlichen Schritte prüfen und bei schwerwiegenden Fällen sofort Anzeige erstatten. Desweiteren behalten wir uns das Recht vor, bei unerlaubter Nutzung, solange die Nutzung andauert, ein entsprechendes Nutzungsentgelt zu erheben.

URHEBERRECHT
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Negative, Filme, Druckplatten und dergleichen bleiben Eigentum des Unternehmens. Sie werden jedoch für den Besteller, soweit dies tunlich ist, für Nachdrucke kostenlos an Lager gehalten: der Unternehmer ist nicht verpflichtet, sie länger als 1 Jahr aufzubewahren.


 

IX. Impressum

Der Auftraggeber kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehen Ansprüche und Rechts-streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Rümlang.

2. Durch etwaigen Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmen wir die Wirksamkeit der übrigen Be-stimmungen nicht berührt.

XI. Garantie/Garantieabwickelung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate oder 2 Jahre ab Kaufdatum.

1. Reklamationsgrund
Teilen Sie uns das Problem bitte per E-Mail, telefonisch usw. mit. Ergänzen Sie ggf. Ihre Daten um eine Faxnummer und nennen Sie uns einen Termin für die Abholung der Ware.

2. Retourenschein
Bringen Sie bitte den Schein, den Sie per Fax erhalten an dem Paket an. Wenn Sie kein Fax haben, erhalten Sie den Schein in Briefform.

3. Abholung
Paketdienst: Die Ware wird Innerhalb 1-2 Werktagen bei Ihnen abgeholt. Spedition: Nach Absprache.

4. Lieferung
Nach 8-10 Werktagen erhalten Sie ein Neu- oder Austauschgerät per Spedition




* Alle Preise inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten.